4. Fragen zur Prognosemeldung
Die Prognosemeldung dient der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der Festsetzung des individuellen Ausbildungsbudgets für Auszubildende/Schüler/innen zur Pflegefachkraft und Pflegefachassistenz und für Studierende. Grundlage für den Finanzierungsbedarf ist jeweils die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse. Anhand dieser Angabe wird für Sie das jeweilige Ausbildungsbudget reserviert. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt über die eingereichte Ist-Meldung.
Alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, sowie die Pflegeschulen haben eine Prognosemeldung für Auszubildende/Schüler/innen zur Pflegefachkraft und eine Prognosemeldung für Auszubildende zur Pflegefachassistenz und, sofern ein Kooperationsvertrag mit einer Hochschule vorliegt, auch für Studierende abzugeben.
Die Prognosemeldung ist auch über PFAU.NRW einzureichen, sofern Sie im nächsten Kalenderjahr keine Auszubildenden ausbilden.
Für jede Ausbildungsart erfolgt eine separate automatische Aufforderung über PFAU.NRW.
- Prognostizierte Ausbildungsplätze mit einem Ausbildungsbeginn zwischen dem 01.11. und dem 31.12. des laufenden Jahres
- Prognostizierte Ausbildungsplätze mit einem Ausbildungsbeginn im Folgejahr (Finanzierungsjahr).
Träger der praktischen Ausbildung müssen zusätzlich Angaben zur Vergütung mitteilen.
Die Prognosemeldung kann nur in dem Meldezeitraum geändert werden. Das Hinweisdokument "Prognosemeldung" finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt "Hinweise".
Zu hoch prognostizierte Ausbildungsplätze:
Der Finanzierungsbedarf erhöht sich entsprechend und folglich auch die zu zahlende Umlage für alle Einrichtungen.
Zu niedrig prognostizierte Ausbildungsplätze:
Das Ausbildungsbudget für das Finanzierungsjahr ist nicht reserviert. Es wird automatisch geprüft, ob ausreichende Mittel aus der Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen.
Zu hoch angesetzte Ausbildungsvergütung:
Im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster wird die Ausbildungsvergütung auf einen angemessenen Wert angepasst.
Zu niedrig angesetzte Ausbildungsvergütung:
Im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt eine Zurückweisung der Prognosemeldung.
Bei der Abrechnung werden die Auszahlungen nochmal geprüft.
Das Hinweisdokument "Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisung" finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt "Hinweise".
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in PFAU.NRW an und klicken Sie auf das Menüfeld jener Ausbildung für diese Sie eine Prognose abgeben möchten "Pflegefachkraft" / "Pflegefachassistenz" / "Studierende" → "Prognosemeldung" → "neue Prognosemeldung". Sollten Sie mehrere Einrichtungen verwalten, wählen Sie in dem folgenden Dialogfenster die betreffende Einrichtung aus.
Für jede Ausbildungsart erfolgt eine separate automatische Aufforderung über PFAU.NRW.
Weitergehende Informationen zur Abgabe der Daten sind in kurzen Hinweistexten direkt neben den einzelnen Eingabefeldern zu finden sowie durch einen Klick auf das Zeichen "?". Darüber hinaus finden Sie auf der Startseite von PFAU.NRW ausführliche Erläuterungen und Ausfüllhilfen zu allen Meldungen im Ausgleichfonds.
Das Hinweisdokument "Prognosemeldung" finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt "Hinweise".
Die Eingaben sind bis einschließlich 30.06. des aktuellen Jahres möglich. Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht melden, ist die Bezirksregierung Münster dazu berechtigt, eine Schätzung Ihrer Daten vorzunehmen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in auf.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in auf.
Die Meldefrist wird Ihnen in einer E-Mail mitgeteilt, mit der wir Sie zur Abgabe der Prognosemeldung auffordern. Bitte beachten Sie, dass die Meldefrist einzuhalten ist.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie für eine Einrichtung mehrere Prognosemeldungen abgeben müssen.
Eingabefehler können innerhalb der Meldefrist geändert werden. Weitere Informationen befinden sich in dem Hinweisdokument "Prognosemeldung".
Das Hinweisdokument "Prognosemeldung" finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt "Hinweise".
Bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in bei der Bezirksregierung Münster.
Wenn Sie die Meldung durch einen Klick auf den Button "Prognosemeldung einreichen" abschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie die Übersicht der eingereichten Meldung unter "Dokumente" von PFAU.NRW herunterladen.
Sobald Sie die Übersicht heruntergeladen haben, erscheint sie nicht mehr auf Ihrer Startseite nach Einloggen in PFAU.NRW. Die Übersicht ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.
Diese finden Sie über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungen" → "Einrichtungsverwaltung". Unter dem Reiter "Aktionen" können Sie nun auf den Pfeil neben dem Button "Anzeigen" klicken. Es öffnet sich ein Dropdown-Menü, in dem Sie "Kommunikationshistorie" auswählen können und direkt dorthin gelangen. Alternativ können Sie erst unter "Aktionen" auf "Anzeigen" klicken und finden dann oben auf der Seite in der Detailansicht Ihrer Einrichtung den Button "Kommunikationshistorie".
In der Kommunikationshistorie ist der Schriftverkehr inkl. aller Bescheide hinterlegt, der zwischen Ihnen und der Bezirksregierung Münster seit Ihrer Registrierung in PFAU.NRW stattgefunden hat.
Sie erhalten Ihre jeweiligen Ausgleichszuweisungsbescheide gegen Ende des Kalenderjahres. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob die Ausgleichszuweisungsbescheide ggf. schon in Ihrer Kommunikationshistorie hinterlegt wurden.
Diese finden Sie über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungen" → "Einrichtungsverwaltung". Unter dem Reiter "Aktionen" können Sie nun auf den Pfeil neben dem Button "Anzeigen" klicken. Es öffnet sich ein Dropdown-Menü, in dem Sie "Kommunikationshistorie" auswählen können und direkt dorthin gelangen. Alternativ können Sie erst unter "Aktionen" auf "Anzeigen" klicken und finden dann oben auf der Seite in der Detailansicht Ihrer Einrichtung den Button "Kommunikationshistorie".
In der Kommunikationshistorie ist der Schriftverkehr inkl. aller Bescheide hinterlegt, der zwischen Ihnen und der Bezirksregierung Münster seit Ihrer Registrierung in PFAU.NRW stattgefunden hat.
Die Ausgleichszuweisungsbescheide sind nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.
Diese finden Sie über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungen" → "Einrichtungsverwaltung". Unter dem Reiter "Aktionen" können Sie nun auf den Pfeil neben dem Button "Anzeigen" klicken. Es öffnet sich ein Dropdown-Menü, in dem Sie "Kommunikationshistorie" auswählen können und direkt dorthin gelangen. Alternativ können Sie erst unter "Aktionen" auf "Anzeigen" klicken und finden dann oben auf der Seite in der Detailansicht Ihrer Einrichtung den Button "Kommunikationshistorie".
In der Kommunikationshistorie ist der Schriftverkehr inkl. aller Bescheide hinterlegt, der zwischen Ihnen und der Bezirksregierung Münster seit Ihrer Registrierung in PFAU.NRW stattgefunden hat.