PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Registrierung

Unter www.pfau.nrw.de/Videos steht Ihnen ein Einführungsvideo zur Verfügung, das Sie durch die einzelnen Schritte der Registrierung leitet.

  1. Registrierungsanschreiben bereithalten
  2. Benutzerkonto anlegen
  3. Einrichtungsdaten eingeben
  4. Registrierung abschließen

Sie sollten sich zunächst an Ihren Rechtsträger wenden, da dieser ein Registrierungsanschreiben erhalten haben sollte. Hat Ihre Einrichtung keinen Rechtsträger oder liegt bei diesem ein Registrierungsanschreiben nicht vor, melden Sie sich bitte bei der Bezirksregierung Münster unter der E-Mailadresse pfau.nrw@bezreg-muenster.nrw.de und teilen Sie uns folgende Informationen mit:

  • Name und Adresse Ihrer Einrichtung sowie des Rechtsträgers
  • Institutionskennzeichen

Teilen Sie in diesem Fall bitte der Bezirksregierung Münster unter der E-Mailadresse pfau.nrw@bezreg-muenster.nrw.de das Schließungsdatum mit. Sofern Ihnen Nachweise über die Schließung der Einrichtung vorliegen (z. B. die Bestätigung, dass der Versorgungsvertrag beendet worden ist), können Sie uns diese zusenden. Die Bezirksregierung Münster überprüft dann die Richtigkeit der Angaben in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Pflegekassen und der KGNW.

Bitte rufen Sie die Startseite von PFAU.NRW auf und führen Sie die Schritte für die erstmalige Registrierung Ihrer Einrichtung (einschließlich der Eingabe des Startcodes für die Einrichtung) erneut durch. Unter "Benutzerkonto anlegen" geben Sie dann Ihre korrekte Benutzer-E-Mail-Adresse ein. Aus technischen Gründen müssen Sie einen neuen Benutzernamen eingeben, der von dem von Ihnen zuvor eingegebenen abweicht. Wenn Sie nun auf "Weiter" klicken, erhalten Sie an Ihre korrekte Benutzer-E-Mail-Adresse die E-Mail mit dem Aktivierungs-Link und können mit der Registrierung fortfahren.

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Passwort aus mindestens acht Zeichen besteht und Sie innerhalb dieser acht Zeichen mindestens einmal Groß-/Kleinschreibung und mindestens eine Zahl und ein Satzzeichen verwendet haben.

Fordern Sie bitte unter dem Menüfeld "Passwort zurücksetzen" ein neues Passwort an. Dafür benötigen Sie Ihren Benutzernamen oder die Login-E-Mail-Adresse.

Ja, die Daten werden gespeichert, sobald Sie auf den Button "Speichern und weiter" geklickt haben.

Der Einrichtungsschlüssel dient der Bezirksregierung Münster als Identifizierungsmerkmal Ihrer Einrichtung. Diesen Schlüssel können Sie gerne nennen, wenn Sie mit der Bezirksregierung Münster in Kontakt treten.

Sobald Sie sich als Benutzer verifiziert haben und mit der Eingabe der Einrichtungsdaten beginnen, ist der Startcode nicht mehr gültig.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Bezirksregierung Münster unter der E-Mailadresse pfau.nrw@bezreg-muenster.nrw.de.

Wir raten Ihnen, Benutzernamen zu wählen, die Sie in Ihrem internen Betriebsablauf Personen sicher zuordnen können. So können Sie selbst nachvollziehen, wer in PFAU.NRW Änderungen in den Stamm- oder Meldedaten vorgenommen hat.

Melden Sie sich in PFAU.NRW mit Ihren Benutzerdaten an und klicken oben links auf das Menüfeld "Einrichtung registrieren". Sie können dann den Startcode eines Registrierungsanschreibens eingeben und mit der Registrierung weiterer Einrichtungen fortfahren.

Ja, alle Bereiche müssen getrennt registriert werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie bereits jetzt wissen, dass zukünftig nur noch ein Bereich für den neuen generalistischen Ausbildungsgang angeboten werden soll.

Ja, alle Bereiche müssen einzeln registriert werden.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Ansprechpartner anzugeben. Jedoch erleichtern Sie mit der Angabe eines Ansprechpartners der Bezirksregierung Münster die Kontaktaufnahme mit Ihrer Einrichtung oder ihrem Rechtsträger.

Ja, Sie können eine andere Person als sich selbst als Ansprechpartner angeben. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Person ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt hat.

Es muss mindestens eine E-Mail-Adresse und/oder eine Telefonnummer angegeben werden, sonst erkennt PFAU.NRW die Angaben zur Person des Ansprechpartners als unzureichend nicht an.

Die Angabe eines Ansprechpartners soll lediglich die Kontaktaufnahme der Bezirksregierung Münster zur Einrichtung oder ihrem Rechtsträger erleichtern. Die Angabe von Ansprechpartnern ist freiwillig. Ein Ansprechpartner hat kein Benutzerkonto in PFAU.NRW, sofern er nicht auch gleichzeitig Benutzer ist, und kann auf PFAU.NRW nicht zugreifen.

Als Benutzer können Sie die Stammdaten Ihrer Einrichtung (insbesondere Einrichtungsdaten, Ansprechpartner, Trägerdaten, Bankdaten und Daten zur Bescheidbekanntgabe) erfassen, einsehen und bearbeiten. Darüber hinaus können Sie als Benutzer unter "Dokumente" und in der Kommunikationshistorie die noch ungelesenen oder archivierten Dokumente einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Ändern Sie dazu die Stammdaten Ihrer Einrichtung in PFAU.NRW, indem Sie unter der Registerkarte "Bankdaten" der Bezirksregierung Münster ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ja, dies ist möglich. Ändern Sie dazu Ihre Stammdaten in PFAU.NRW unter der Registerkarte "Bankdaten".

Sie sind nicht verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, klicken Sie bitte in der Registerkarte "Bankdaten" unter dem Hinweistext zum SEPA-Mandat auf "Nein". Sofern Sie uns kein SEPA-Mandat erteilen, müssen Sie die monatliche Umlage überweisen oder die Überweisung durch einen Dauerauftrag sicherstellen.

Die Bezirksregierung Münster bietet Ihnen an, Bescheide online abzurufen. Wenn Sie dieses Verfahren nutzen möchten, müssen Sie aktiv zustimmen. Der Link zum Abruf eines Bescheids wird dann in einer E-Mail an die Bescheidbekanntgabe-E-Mail-Adresse gesendet. Bitte beachten Sie, dass Bescheide gegenüber einer vertretungsberechtigten Person bekannt gegeben werden müssen. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber oder Rechtsträger sicherstellen müssen, dass die korrekte E-Mail-Adresse für die Bescheidbekanntgabe eingegeben wird.

Wird ein Bescheid innerhalb von zehn Tagen nach der Benachrichtigung über die Bereitstellung nicht abgerufen, gibt die Bezirksregierung Münster den Bescheid per Post bekannt.

Die Login-E-Mail-Adresse ist für den Anmeldevorgang als Benutzer oder Administrator notwendig.

E-Mails mit einem Link zum Bescheidabruf gehen an die Bescheidbekanntgabe-E-Mail-Adresse, sofern Sie diesem elektronischen Verfahren zugestimmt haben. Alle sonstigen E-Mails aus PFAU.NRW, die nicht die Bescheidbekanntgabe betreffen, werden an die Login-E-Mail-Adresse gesandt.

Ja, dies ist möglich. Ändern Sie dazu die Stammdaten Ihrer Einrichtung, indem Sie unter der Registerkarte "Bescheidbekanntgabe" in den Bescheidabruf über PFAU.NRW einwilligen.

Bitte melden Sie sich als Benutzer an und überprüfen Sie, ob sich der Mantelbogen unter "Dokumente" befindet. Sobald Sie den Mantelbogen heruntergeladen haben, ist dieser in Ihrer "Kommunikationshistorie" über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung" zu finden.

Ja. Als angemeldeter Benutzer finden Sie das Dokument zunächst im Bereich "Dokumente". Sobald Sie den Mantelbogen heruntergeladen haben, ist dieser in Ihrer "Kommunikationshistorie" über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung" zu finden.

Melden Sie sich in PFAU.NRW mit Ihren Benutzerdaten an und klicken Sie auf die Menüfelder "Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung". Der nächste Schritt hängt davon ab, ob Sie eine Einrichtung (klicken Sie in diesem Fall auf das Menüfeld "Bearbeiten") oder aber mehrere Einrichtungen (klicken Sie unter "Aktionen" in der Dropdown-Liste auf "Bearbeiten") verwalten. Nun können Sie in den Ihnen bereits bekannten Registerkarten Ihre Stammdaten ändern. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen erst dann wirksam werden, wenn Sie auf der letzten Registerkarte "Übersicht" auf das Menüfeld "Bearbeitung abschließen" klicken.

Wenn Sie Ihre Stammdaten aktualisiert haben, wird der aktualisierte Mantelbogen unter "Dokumente" abgelegt. Das Datum der letzten Stammdatenänderung steht oben rechts auf dem Mantelbogen.

Als angemeldeter Benutzer finden Sie die "Benutzerverwaltung" über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung". Dort wählen Sie bitte das Menüfeld "Neuen Benutzer anlegen" und fahren fort.

Ein Administrator kann Benutzer anlegen und seine Administratorenrolle ggf. auch an einen anderen Benutzer übertragen, welcher dann selbst zum Administrator wird.

Als Benutzer können Sie die Stammdaten Ihrer Einrichtung (insbesondere Einrichtungsdaten, Ansprechpartner, Trägerdaten, Bankdaten und Daten zur Bescheidbekanntgabe) erfassen, einsehen und bearbeiten. Darüber hinaus können Sie als Benutzer unter "Dokumente" und in der Kommunikationshistorie die noch ungelesenen oder archivierten Dokumente einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Die Angabe eines Ansprechpartners soll lediglich die Kontaktaufnahme der Bezirksregierung Münster zur Einrichtung oder ihrem Rechtsträger erleichtern. Die Angabe von Ansprechpartnern ist freiwillig. Ein Ansprechpartner hat kein Benutzerkonto in PFAU.NRW, sofern er nicht auch gleichzeitig Benutzer ist, und kann auf PFAU.NRW nicht zugreifen.

Als Benutzer können Sie die Stammdaten Ihrer Einrichtung (insbesondere Einrichtungsdaten, Ansprechpartner, Trägerdaten, Bankdaten und Daten zur Bescheidbekanntgabe) erfassen, einsehen und bearbeiten. Darüber hinaus können Sie als Benutzer unter "Dokumente" und in der Kommunikationshistorie die noch ungelesenen oder archivierten Dokumente einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Als angemeldeter Benutzer finden Sie die "Benutzerverwaltung" über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung". Dort wählen Sie bitte das Menüfeld "Bestehenden Benutzer zuweisen". Geben Sie dort die E-Mail-Adresse des Benutzers, den sie der Einrichtung zuweisen möchten, sowie seine vorgesehene Rolle an.