PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Prognose- und Istmeldung

Die Prognosemeldung dient der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und der Festsetzung des individuellen Ausbildungsbudgets. Grundlage für den Finanzierungsbedarf ist die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse. Anhand dieser Angabe wird für Sie das Ausbildungsbudget reserviert. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt über die eingereichte Ist-Meldung.

Alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, sowie die Pflegeschulen haben eine Prognosemeldung abzugeben.
Soweit Sie voraussichtlich keine Ausbildungskosten aufweisen bzw. keine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz durchführen, erstellen Sie trotzdem eine Meldung und verneinen eine Ausbildungsabsicht.

Es erfolgt eine automatische Aufforderung über PFAU.NRW.

  1. Prognostizierte Ausbildungsplätze mit einem Ausbildungsbeginn zwischen dem 01.11. und dem 31.12. des laufenden Jahres
  2. Prognostizierte Ausbildungsplätze mit einem Ausbildungsbeginn im Folgejahr (Finanzierungsjahr).

Träger der praktischen Ausbildung müssen zusätzlich Angaben zur Vergütung mitteilen.

Die Prognosemeldung kann nur in dem Meldezeitraum geändert werden. Das Hinweisdokument „Prognosemeldung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Zu hoch prognostizierte Ausbildungsplätze:
Der Finanzierungsbedarf erhöht sich entsprechend und folglich auch die zu zahlende Umlage für alle Einrichtungen.

Zu niedrig prognostizierte Ausbildungsplätze:
Das Ausbildungsbudget für das Finanzierungsjahr ist nicht reserviert. Es wird automatisch geprüft, ob ausreichende Mittel aus der Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen.

Zu hoch angesetzte Ausbildungsvergütung:
Im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster wird die Ausbildungsvergütung auf einen angemessenen Wert angepasst.

Zu niedrig angesetzte Ausbildungsvergütung:
Im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt eine Zurückweisung der Prognosemeldung.

Bei der Abrechnung werden die Auszahlungen nochmal geprüft.

Das Hinweisdokument „Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Es erfolgt eine automatische Aufforderung über PFAU.NRW.

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in PFAU.NRW an und klicken Sie auf die Menüfelder "Ausgleichszuweisung" → "Prognosemeldung" → "neue Prognosemeldung". Sollten Sie mehrere Einrichtungen verwalten, wählen Sie in dem folgenden Dialogfenster die betreffende Einrichtung aus.

Weitergehende Informationen zur Abgabe der Daten sind in kurzen Hinweistexten direkt neben den einzelnen Eingabefeldern zu finden sowie durch einen Klick auf das Zeichen "?". Darüber hinaus finden Sie auf der Startseite von PFAU.NRW ausführliche Erläuterungen und Ausfüllhilfen zu allen Meldungen im Ausgleichfonds.

Das Hinweisdokument „Prognosemeldung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Die Eingaben sind bis einschließlich 30.06. des aktuellen Jahres möglich. Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht melden, ist die Bezirksregierung Münster dazu berechtigt, eine Schätzung Ihrer Daten vorzunehmen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in auf.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in auf.

Die Meldefrist wird Ihnen in einer E-Mail mitgeteilt, mit der wir Sie zur Abgabe der Prognosemeldung auffordern. Bitte beachten Sie, dass die Meldefrist einzuhalten ist.

Eingabefehler können innerhalb der Meldefrist geändert werden. Weitere Informationen befinden sich in dem Hinweisdokument "Prognosemeldung".

Das Hinweisdokument „Prognosemeldung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in bei der Bezirksregierung Münster.

Wenn Sie die Meldung durch einen Klick auf den Button "Prognosemeldung einreichen" abschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie die Übersicht der eingereichten Meldung unter "Dokumente" von PFAU.NRW herunterladen.

Sobald Sie die Übersicht heruntergeladen haben, erscheint sie nicht mehr auf Ihrer Startseite nach Einloggen in PFAU.NRW. Die Übersicht ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"

Sie erhalten Ihren Ausgleichszuweisungsbescheid gegen Ende des Kalenderjahres.
Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Ausgleichszuweisungsbescheid ggf. schon in Ihrer Kommunikationshistorie hinterlegt wurde.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"

Der Ausgleichszuweisungsbescheid ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"

Ausführliche Hinweise zu den Ist-Meldungen finden Sie sowohl für Pflegeschulen als auch für Träger der praktischen Ausbildung im Hilfe-Bereich auf der Startseite von PFAU.NRW. Diese Fragen dienen lediglich der Ergänzung.

Wenn die Pflegeschule oder der Träger der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsende einträgt, erhält die jeweils andere an der Ausbildung beteiligte Einrichtung automatisch eine Benachrichtigung über PFAU.NRW. Wenn Sie den Eintrag schon vorgenommen haben und die Daten mit denen aus der E-Mail übereinstimmen, besteht kein Handlungsbedarf für Sie.

Bitte klicken Sie auf den Reiter "Ausbildungsunterbrechungen" und dann unten auf "Speichern und weiter". Dann können Sie im Reiter "Ausbildungsende" Angaben machen.

Beginn 1. Ausbildungsdrittel ist das Datum, an dem die/der Auszubildende mit der Ausbildung begonnen hat. Entscheidend ist das Datum aus dem Ausbildungsvertrag über den Beginn der gesamten Ausbildung.

Beispiel:
Beginn der gesamten Ausbildung laut Ausbildungsvertrag ist der 01.10., dieses Datum ist der Beginn des 1. Ausbildungsdrittels, unabhängig davon, ob die Ausbildung tatsächlich erst zum 04.10. aufgenommen wurde, weil 01.10 und 02.10. Wochenende waren und der 03.10. ein Feiertag.

Sofern ein Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung stattgefunden hat, bildet der Beginn 1. Ausbildungsdrittel das Datum des ursprünglichen Ausbildungsbeginns ab.
Der Ausbildungsbeginn ist das Datum, an dem die/der Auszubildende in Ihrer Einrichtung mit der Ausbildung begonnen hat.

Doppelte Meldungen werden nicht mehr entfernt oder gelöscht, weil dies zu technischen Problemen bei der Berechnung von Ausgleichszuweisungen führt. Bitte tragen Sie bei falschen doppelten Meldungen ein Ausbildungsende mit dem Austrittsgrund "Ausbildung nicht angetreten" ein.

Grundlage für die Ausgleichszuweisungen sind die Vergütungsdaten, die Sie uns mit der Prognosemeldung im Festsetzungsjahr mitteilen. In der Ist-Meldung selbst können Sie keine Vergütungsdaten melden und auch nicht die Vergütungsdaten der Prognosemeldung ändern. In der Prognosemeldung eventuell nicht berücksichtigte Tariferhöhungen werden im Rahmen der Abrechnung der Ausgleichszuweisungen berücksichtigt.

Erscheint bei Ihnen ein gelber Balken in der Auszubildendenverwaltung in PFAU und können Sie Ist-Meldungen nicht bearbeiten, dann fehlen vermutlich Vergütungsdaten für ein oder mehrere Finanzierungsjahre (Kalenderjahre). Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung.

Sollte der/die Auszubildende in der Auszubildendenverwaltung nicht angezeigt werden, hat die Pflegeschule ihn/sie noch nicht an Sie zugewiesen. Bitte wenden Sie sich dann an die Pflegeschule.

Sollte der vorherige Träger der praktischen Ausbildung noch kein korrektes Ausbildungsende mit dem Austrittsgrund "Wechsel zu einem anderen Träger der praktischen Ausbildung" eingetragen haben, muss sich die Pflegeschule an ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster wenden.

Falls eine Ist-Meldung verspätet erfolgt, werden Ausgleichszuweisungen bis zur Abrechnung des jeweiligen Kalenderjahres nachgezahlt. Bitte melden Sie Ihre Auszubildenden trotzdem fristgerecht bzw. unverzüglich. Melden Sie Änderungen ebenfalls unverzüglich. Sie vermeiden so hohe Rückforderungen und Probleme bei der Kontrolle der Ausgleichszuweisungen im Fall von Nachzahlungen über mehrere Monate.

Um einen Schulwechsel zu bestätigen, gehen Sie bitte über den Menüpunkt "Ausgleichszuweisung" in die Ist-Meldung. In der Schülerliste finden Sie alle Ihre Schüler*innen aufgeführt. Die Schüler*innen, die von einer anderen Pflegeschule zu Ihrer Schule wechseln, stehen im Status "Schulwechsel", sofern die vorherige Pflegeschule einen Schulwechsel eingetragen hat.

Über den Filter "Status" lässt sich nach dem Status "Schulwechsel" filtern. Alternativ finden Sie in der Schülerliste auch die Spalte "Status", die sich mit einem Klick von A - Z bzw. von Z - A nach den Status sortieren lässt.

Einen Schulwechsel bestätigen Sie, indem Sie den Datensatz über den Button "Anzeigen" aufrufen. Anschließend klicken Sie auf den Button "Schulwechsel bestätigen".