PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für das Online-Portal PFAU.NRW

Die Bezirksregierung Münster hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Online-Portal PFAU.NRW.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Das Online - Portal PFAU.NRW ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Wir haben unser Online - Portal im April 2021 der BIK BITV - Selbstbewertung entlang der Richtlinien der Europäischen Norm (EN) 301 549 V2.1.2 (2018-08) unterzogen. Die Selbstbewertung ergab, dass von 48 Prüfschritten, die auf die in PFAU.NRW verwendeten Inhalte anwendbar sind, 38 "erfüllt", 3 "eher erfüllt", 3 "eher nicht erfüllt" und 4 "nicht erfüllt" sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit bestehen einige Mängel in der Benutzeroberfläche des Online - Portals. So ist die Vorlesereihenfolge für Screen-Reader stellenweise nicht korrekt und die Anzeige von Hinweisen, sog. Tooltips ist nicht für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer optimiert. Darüber hinaus sind die Inhalte des Online - Portals bisher nur über einen Zugangsweg erreichbar.

Das Online - Portal PFAU.NRW befindet sich noch im Aufbau. Derzeit liegt unser Fokus darauf, noch fehlende Anwendungen einzubauen und die Funktionsfähigkeit des Portals im Allgemeinen sicherzustellen. Sobald PFAU.NRW im vollem Umfang eingerichtet wurde, werden wir uns bemühen, die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. April 2021 zu Münster erstellt. Dazu wurde von der Bezirksregierung Münster gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 eine Selbstbewertung durchgeführt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt zur Bezirksregierung Münster aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten unter https://www.bezreg-muenster.de/de/service/kontakte/mailkontakt/index.html. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden Ihrer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://pfau.nrw.de/datenschutz.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik