Herzlich Willkommen beim Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe
Das Onlineportal PFAU.NRW richtet sich an alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen. Sind Sie einmal registriert, können Sie Ihre Daten online eingeben und jederzeit aktualisieren. Somit haben Sie stets Übersicht über Ihre Daten und einen aktuellen Sachstand.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2027 die Finanzierung für Auszubildende zur Pflegefachassistenz über den Ausgleichsfonds möglich ist, sofern die Ausbildung neu startet.
Hinweis für ambulante Einrichtungen und Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege:
Ambulante Pflegeeinrichtungen können zukünftig nur noch Träger der praktischen Ausbildung sein und am Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung teilnehmen, wenn sie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG sowohl zur Versorgung nach §§ 71 Abs. 1, 72 Abs. 1 SGB XI als auch zur Versorgung nach § 37 SGB V zugelassen sind. Dies betrifft auch Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege, die neben der Zulassung nach §§ 71 Abs. 1, 72 Abs. 1 SGB XI nur zur Versorgung nach § 37c SGB V zugelassen sind.
Dementsprechend können sich ambulante Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG nicht erfüllen, nicht bei PFAU.NRW registrieren.
Betroffene Einrichtungen, die bisher am Ausgleichsfonds teilgenommen haben, werden individuell über den Prozess zur Beendigung der Teilnahme am Ausgleichsfonds informiert. Ausbildungsverhältnisse, die im Finanzierungsjahr 2026 begonnen wurden, werden bis zu ihrem regulären Ende über den Ausgleichsfonds finanziert.
Kalkulatorischer Aufschlag:
Die gemeldeten Prognosewerte für die Ausgleichszuweisungen werden für Auszubildende und Studierende mit einem kalkulatorischen Aufschlag versehen. Folgende kalkulatorische Aufschläge sind festgelegt:
Finanzierungsjahr 2025: | 3,76 % |
Finanzierungsjahr 2026: | 5,30 % |
Finanzierungsjahr 2027: | 4,16 % für die Ausbildung zur Pflegefachkraft bzw. für Studierende |
Sofern Sie einen Ausbildungsvertrag als Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung mit einer/m Studierenden und einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule geschlossen haben, nehmen Sie Kontakt zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung auf.
Nach der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2026 ergeben sich für das Finanzierungsjahr 2026 folgende einheitliche Ausbildungszuschläge zur Refinanzierung der Umlagebeträge (§ 28 Abs. 2 PflBG):
Ambulante Pflegeeinrichtungen
Einheitlicher Punktwertaufschlag: 0,00519 € pro abrechenbarem Punkt
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Berechnungstäglicher Vergütungszuschlag: 5,68 € pro Belegungstag
➡️ Hier finden Sie aktuelle Informationen und Veröffentlichungen.