PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Herzlich Willkommen beim Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe

Das Onlineportal PFAU.NRW richtet sich an alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen. Sind Sie einmal registriert, können Sie Ihre Daten online eingeben und jederzeit aktualisieren. Somit haben Sie stets Übersicht über Ihre Daten und einen aktuellen Sachstand.

Die Frist für das Einreichen der Umlagemeldung 2027 (inkl. Abrechnungsmeldung der Umlage 2025), der Prognosemeldungen 2027, der Abrechnungsmeldungen der Ausgleichszuweisungen 2025 und der Abrechnungsmeldung der Umlage der Krankenhäuser 2025 ist der 30. Juni 2026. 


Bitte beachten Sie, dass erstmalig auch eine Prognosemeldung für Auszubildende zur Pflegefachassistenz möglich ist. Die Finanzierung über den Ausgleichsfonds erfolgt für diese Auszubildenden ausschließlich, sofern die Ausbildung ab dem 01.01.2027 neu startet.


Eine Verlängerung der Frist über den 30. Juni 2026 hinaus ist nicht vorgesehen. Bitte geben Sie Ihre Meldungen rechtzeitig ab und beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise zu den Meldungen auf der Startseite.


Hinweis für ambulante Einrichtungen:
Ambulante Pflegeeinrichtungen können zukünftig nur noch Träger der praktischen Ausbildung sein und am Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung teilnehmen, wenn sie sowohl einen Versorgungsvertrag nach § 71 Absatz 1 und § 72 Absatz 1 SGB XI als auch einen Versorgungsvertrag nach § 37 SGB V abgeschlossen haben. Dies hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), welches am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, klargestellt. Bereits laufende Ausbildungen und deren Finanzierung sind hiervon nicht betroffen. Die konkreten Maßnahmen zur Anpassung des Ausgleichsfonds an diese geänderte Ausgangssituation werden derzeit erarbeitet. Sobald verbindliche Informationen dazu vorliegen, werden diese hier und den betroffenen Einrichtungen direkt zur Verfügung gestellt.


Kalkukatorischer Aufschlag:
Die gemeldeten Prognosewerte für die Ausgleichszuweisungen werden für Auszubildende und Studierende mit einem kalkulatorischen Aufschlag versehen. Folgende kalkulatorische Aufschläge sind festgelegt:

Finanzierungsjahr 2025:

3,76 %

Finanzierungsjahr 2026:

5,30 %

Finanzierungsjahr 2027:

4,16 % für die Ausbildung zur Pflegefachkraft bzw. für Studierende
4,63 % für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz


Sofern Sie einen Ausbildungsvertrag als Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung mit einer/m Studierenden und einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule geschlossen haben, nehmen Sie Kontakt zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung auf.
 

Nach der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2026 ergeben sich für das Finanzierungsjahr 2026 folgende einheitliche Ausbildungszuschläge zur Refinanzierung der Umlagebeträge (§ 28 Abs. 2 PflBG):

Ambulante Pflegeeinrichtungen
Einheitlicher Punktwertaufschlag: 0,00519 € pro abrechenbarem Punkt

Stationäre Pflegeeinrichtungen
Berechnungstäglicher Vergütungszuschlag: 5,68 € pro Belegungstag

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Veröffentlichungen.