PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Herzlich Willkommen beim Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe

Das Onlineportal PFAU.NRW richtet sich an alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen. Sind Sie einmal registriert, können Sie Ihre Daten online eingeben und jederzeit aktualisieren. Somit haben Sie stets Übersicht über Ihre Daten und einen aktuellen Sachstand.

Die gemeldeten Prognosewerte für die Ausgleichszuweisungen für das Finanzierungsjahr 2024 werden mit einem kalkulatorischen Aufschlag in Höhe von 12,60 % versehen. Der kalkulatorische Aufschlag für das Finanzierungsjahr 2025 beträgt 3,76 %.

Die Frist für das Einreichen der Umlagemeldung 2025 (inkl. Abrechnungsmeldung der Umlage 2023), der Prognosemeldung 2025, der Abrechnungsmeldung der Ausgleichszuweisungen 2023 und der Abrechnungsmeldung der Umlage der Krankenhäuser 2023 ist der 30. Juni 2024.

Eine Verlängerung der Frist über den 30. Juni 2024 hinaus ist nicht vorgesehen. Bitte geben Sie Ihre Meldungen rechtzeitig ab und beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise zu den Meldungen auf der Startseite. 

Pflegestudiumstärkungsgesetz
Mit dem 01.01.2024 ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat u.a. zum Ziel, eine angemessene Vergütung der Pflegestudierenden sicherzustellen.
Sofern Sie einen Ausbildungsvertrag als Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung mit einem Studierenden oder einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule geschlossen haben, nehmen Sie Kontakt zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung auf.

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Veröffentlichungen.