5. Fragen zur Ausgleichszuweisung
5.1. Fragen zur Ausgleichszuweisung allgemein
Ausgleichszuweisungen dienen der Finanzierung der Kosten der Pflegeberufeausbildung und werden an die Träger der praktischen Ausbildung (Pauschale und Vergütungsbestandteil) und an die Pflegeschulen (nur Pauschale) gezahlt.
Träger der praktischen Ausbildung, die im Finanzierungszeitraum Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz ausbilden und ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Umlagebescheid nachkommen.
Pflegeschulen, die im Finanzierungszeitraum Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz ausbilden.
Die Ausgleichszuweisung wird am Ende des jeweiligen Monats ausgezahlt.
Grundsätzlich wird die Ausgleichszuweisung nicht mit der Umlage verrechnet. Die Umlage ist separat am 10. eines jeden Monats zu zahlen.
Die Höhe der Ausgleichzuweisung können Sie Ihrem Ausgleichszuweisungsbescheid entnehmen. Den Ausgleichszuweisungsbescheid finden Sie in der "Kommunikationshistorie".
"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"Nach § 27 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) setzen sich die Ausbildungskosten aus folgenden Faktoren zusammen:
-
Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen + Kosten der praktischen Ausbildung (einschließlich der Kosten der Praxisanleitung)
- für Träger der praktischen Ausbildung (TpA)
-
Betriebskosten der Pflegeschulen (einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung)
- für Pflegeschulen
Die Ausbildungsvergütungen werden im zweiten und dritten Ausbildungsdrittel ("Lehrjahr") nicht vollständig, sondern lediglich in Höhe der Mehrkosten finanziert. Das bedeutet, dass von den Ausbildungsvergütungen ein Wertschöpfungsanteil abzuziehen ist, den die Träger der praktischen Ausbildung selbst finanzieren müssen.
Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die praktische Tätigkeit der Auszubildenden für die Versorgung der Krankenhauspatientinnen und Krankenhauspatienten sowie der Pflegebedürftigen verwertbar ist. Der Wertschöpfungsanteil im Bereich der Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen liegt bei 9,5 zu 1. Im ambulanten Pflegeeinrichtungsbereich bei 14 zu 1.
Das bedeutet, dass von den Ausbildungsvergütungen von 9,5 bzw. 14 Auszubildenden die Kosten für eine vollausgebildete Pflegefachkraft abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem Wertschöpfungsanteil ergibt die Mehrkosten, die durch den Ausgleichfonds finanziert werden.
Durch zahlungswirksames Einreichen der Ist-Meldung erhalten Sie die Ausgleichszuweisung.
Die Hinweisdokumente „Ist-Meldung (Pflegeschulen)“ und „Ist-Meldung (TpA)“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.
5.2. Fragen zur Abrechnung der Ausgleichzuweisung
Alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Pflegeschulen, die für Auszubildende bzw. Schüler Ausgleichszuweisungen im Finanzierungsjahr (Vorjahr) erhalten haben.
Die Meldefrist wird Ihnen in einer E-Mail mitgeteilt, mit der wir Sie zur Meldeabgabe auffordern. Bitte beachten Sie, dass die Meldefrist einzuhalten ist.
Es erfolgt eine automatische Aufforderung über PFAU.NRW.
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in PFAU.NRW an und klicken Sie auf die Menüfelder "Ausgleichszuweisung" → "Abrechnung". Sollten Sie mehrere Einrichtungen verwalten, wählen Sie in dem folgenden Dialogfenster die betreffende Einrichtung aus.
Weitergehende Informationen zur Abgabe der Daten sind in kurzen Hinweistexten direkt neben den einzelnen Eingabefeldern zu finden sowie durch einen Klick auf das Zeichen "? ". Darüber hinaus finden Sie auf der Startseite von PFAU.NRW ausführliche Erläuterungen und Ausfüllhilfen zu allen Meldungen im Ausgleichfonds.
Das Hinweisdokument „Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.
Die Eingaben sind bis einschließlich 30.06. des aktuellen Jahres möglich. Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht melden, werden die gezahlten Ausgleichszuweisungen in voller Höhe für das Abrechnungsjahr zurückgefordert.
Laden Sie hier als Nachweis für die gemeldeten Werte (Gesamtbrutto, Umlagen, SV-Beiträge AG) ein Jahreslohnjournal aus dem Vorjahr für Ihre Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) hoch.
Falls Ihr Lohnabrechnungsprogramm kein Jahreslohnjournal zur Verfügung stellt, kann alternativ ein vom Steuerberater/Jahresabschlussprüfer bestätigter Nachweis über die Meldewerte „Gesamtbrutto, Umlagen, SV-Beiträge AG“ hochgeladen werden.
Sofern eine Bestätigung eines Jahresabschlussprüfers für die oben gemeldeten Werte vorliegt, ist diese zusätzlich zum Jahreslohnjournal (1. Nachweisfeld) hochzuladen (vgl. § 16 PflAFinV)
Der Nachweis wird ggf. im Rahmen einer Prüfung der gemeldeten Werte herangezogen.
Zulässige Datei-Formate sind pdf, jpeg, jpg, png. Bitte beachten Sie, dass hier nur eine Datei hochgeladen werden kann. Somit ist es nicht möglich, einzelne Seiten als separate Dateien hochzuladen, sodass Sie mehrere Einzelseiten vorher zu einer Datei zusammenfassen müssen.
Wenn Sie die Meldung durch einen Klick auf den Button "Einreichen" abschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie die Übersicht der eingereichten Meldung unter "Dokumente" von PFAU.NRW herunterladen.
Sobald Sie die Übersicht heruntergeladen haben, erscheint sie nicht mehr auf Ihrer Startseite nach Einloggen in PFAU.NRW. Die Übersicht ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.
"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"Eingabefehler können innerhalb der Meldefrist geändert werden.
Das Hinweisdokument „Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.
Bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster.
Sie erhalten Ihren Rückforderungsbescheid oder Nachzahlungsbescheid gegen Ende des Kalenderjahres. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Rückforderungsbescheid oder Nachzahlungsbescheid ggf. schon in Ihrer Kommunikationshistorie hinterlegt wurde.
"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"Der Bescheid ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.
"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"