PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Umlage

Alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen werden zur Finanzierung der Pflegeausbildung herangezogen. Im Rahmen des Umlageverfahrens wird ein Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen.

Sie werden von der Bezirksregierung Münster informiert, sobald die Eingabe der Umlagedaten möglich ist.

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in PFAU.NRW an und klicken Sie auf die Menüfelder "Umlage" → "Neue Umlagemeldung". Sollten Sie mehrere Einrichtungen verwalten, wählen Sie in dem folgenden Dialogfenster die betreffende Einrichtung aus.

Weitergehende Informationen zur Abgabe der Daten sind in kurzen Hinweistexten direkt neben den einzelnen Eingabefeldern zu finden sowie durch einen Klick auf das Zeichen "?". Darüber hinaus finden Sie auf der Startseite von PFAU.NRW ausführliche Erläuterungen und Ausfüllhilfen zu allen Meldungen im Ausgleichfonds. Die Hinweisdokumente „Umlagemeldung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Die Eingaben sind bis einschließlich 30. Juni möglich. Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgereicht melden, ist die Bezirksregierung Münster dazu berechtigt, eine Schätzung Ihrer Daten vorzunehmen.

Wenn Sie die Meldung durch einen Klick auf den Button "Umlagemeldung einreichen" abschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie die Übersicht der eingereichten Meldung unter "Dokumente" von PFAU.NRW herunterladen.

Sobald Sie die Übersicht heruntergeladen haben, erscheint sie nicht mehr auf Ihrer Startseite nach Einloggen in PFAU.NRW. Die Übersicht ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Benutzerverwaltung"

Melden Sie sich in PFAU.NRW mit Ihren Benutzerdaten an und klicken Sie auf das Menüfeld "Umlage". Wählen Sie dann die Einrichtung aus, deren Meldung Sie bearbeiten möchten.

Hat die Meldung den Status "Entwurf", klicken Sie unter "Aktionen" in der Dropdown-Liste auf "Bearbeiten".

Hat die Meldung den Status "Eingereicht", klicken Sie unter "Aktionen" in der Dropdown-Liste auf "Zurückziehen". Ändern Sie dann die betreffenden Datenfelder und reichen Sie Ihre Meldung korrigiert ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Änderung Ihrer Daten nur bis zum 30. Juni möglich ist.

Bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster.

Sie erhalten Ihren Umlagebescheid gegen Ende des Kalenderjahres. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Umlagebescheid ggf. schon in Ihrer Kommunikationshistorie hinterlegt wurde.

Haben Sie Ihren Umlagebescheid innerhalb der 10-Tages-Frist nicht abgerufen, wird er Ihnen automatisch auf dem Postweg zugesandt.

Der Umlagebescheid ist darüber hinaus in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

Diese finden Sie über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungen" → "Einrichtungsverwaltung".
Unter dem Reiter "Aktionen" können Sie nun auf den Pfeil neben dem Button "Anzeigen" klicken.
Es öffnet sich ein Dropdown-Menü, in dem Sie "Kommunikationshistorie" auswählen können und direkt dorthin gelangen.
Alternativ können Sie erst unter "Aktionen" auf "Anzeigen" klicken und finden dann oben auf der Seite in der Detailansicht Ihrer Einrichtung den Button "Kommunikationshistorie".

In der Kommunikationshistorie ist der Schriftverkehr inkl. aller Bescheide hinterlegt, der zwischen Ihnen und der Bezirksregierung Münster seit Ihrer Registrierung in PFAU.NRW stattgefunden hat.

Der Umlagebescheid ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

Diese finden Sie über den Weg "Verwaltung" → "Einrichtungen" → "Einrichtungsverwaltung".
Unter dem Reiter "Aktionen" können Sie nun auf den Pfeil neben dem Button "Anzeigen" klicken.
Es öffnet sich ein Dropdown-Menü, in dem Sie "Kommunikationshistorie" auswählen können und direkt dorthin gelangen.
Alternativ können Sie erst unter "Aktionen" auf "Anzeigen" klicken und finden dann oben auf der Seite in der Detailansicht Ihrer Einrichtung den Button "Kommunikationshistorie".

In der Kommunikationshistorie ist der Schriftverkehr inkl. aller Bescheide hinterlegt, der zwischen Ihnen und der Bezirksregierung Münster seit Ihrer Registrierung in PFAU.NRW stattgefunden hat.

Alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen den monatlichen Umlagebetrag jeweils zum 10. eines Kalendermonats zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie im Hinweisdokument „Umlagezahlung“ auf der Startseite von PFAU.NRW.

Die Refinanzierung der Umlagebeträge ist in § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt.

Im Krankenhausbereich können die Umlagebeträge durch Ausbildungszuschläge refinanziert werden, die neben den Entgelten oder Vergütungen für den Behandlungsfall erhoben werden.

Im Bereich der ambulanten Pflegeeinrichtungen sollen die Umlagebeträge durch den vom Grundsatzausschuss festgelegten Punktwertaufschlag refinanziert werden.

Die stationären Pflegeeinrichtungen sollen die Umlagebeträge über ihren einrichtungsindividuellen Vergütungszuschlag refinanzieren. Der Vergütungszuschlag wird den stationären Einrichtungen ab 2022 in ihrem Umlagebescheid ausgewiesen. Da zwischen Meldung Ihrer Daten und der Bekanntgabe Ihres Umlagebescheides ein gewisses Zeitfenster liegen kann, können Sie den Vergütungszuschlag für Ihre Einrichtung für das aktuelle Finanzierungsjahr selbst errechnen. Hierfür finden Sie ein aktuelles Berechnungstool auf der Startseite von PFAU.NRW unter Veröffentlichungen – Vorlagen.