PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Herzlich Willkommen beim Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe

Das Onlineportal PFAU.NRW richtet sich an alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen. Sind Sie einmal registriert, können Sie Ihre Daten online eingeben und jederzeit aktualisieren. Somit haben Sie stets Übersicht über Ihre Daten und einen aktuellen Sachstand.

Die Frist für das Einreichen der Umlagemeldung 2026 (inkl. Abrechnungsmeldung der Umlage 2024), der Prognosemeldung 2026, der Abrechnungsmeldung der Ausgleichszuweisungen 2024 und der Abrechnungsmeldung der Umlage der Krankenhäuser 2024 ist der 30. Juni 2025.

Eine Verlängerung der Frist über den 30. Juni 2025 hinaus ist nicht vorgesehen. Bitte geben Sie Ihre Meldungen rechtzeitig ab und beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise zu den Meldungen auf der Startseite.

Die gemeldeten Prognosewerte für die Ausgleichszuweisungen für das Finanzierungsjahr 2025 werden für Schüler/innen, Auszubildende und Studierende mit einem kalkulatorischen Aufschlag in Höhe von 3,76 % versehen.
Für das Finanzierungsjahr 2026 wurde der kalkulatorische Faktor auf 5,30 % festgelegt.
Sofern Sie einen Ausbildungsvertrag als Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung mit einer/m Studierenden und einen Kooperationsvertrag mit einer Hochschule geschlossen haben, nehmen Sie Kontakt zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung auf.

Nach der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2025 ergeben sich für das Finanzierungsjahr 2025 folgende einheitliche Ausbildungszuschläge zur Refinanzierung der Umlagebeträge (§ 28 Abs. 2 PflBG):

Ambulante Pflegeeinrichtungen
Einheitlicher Punktwertaufschlag: 0,00449 € pro abrechenbarem Punkt

Stationäre Pflegeeinrichtungen
Berechnungstäglicher Vergütungszuschlag: 4,96 €

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Veröffentlichungen.