PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Abrechnung der Ausgleichszuweisung

Alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie Pflegeschulen, die für Auszubildende bzw. Schüler Ausgleichszuweisungen im Finanzierungsjahr (Vorjahr) erhalten haben.

Die Meldefrist wird Ihnen in einer E-Mail mitgeteilt, mit der wir Sie zur Meldeabgabe auffordern. Bitte beachten Sie, dass die Meldefrist einzuhalten ist.

Es erfolgt eine automatische Aufforderung über PFAU.NRW.

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in PFAU.NRW an und klicken Sie auf die Menüfelder der jeweiligen Ausbildungsart "Pflegefachkraft" / "Pflegefachassistenz" / "Studierende" → "Abrechnungsmeldung". Sollten Sie mehrere Einrichtungen verwalten, wählen Sie in dem folgenden Dialogfenster die betreffende Einrichtung aus.

Weitergehende Informationen zur Abgabe der Daten sind in kurzen Hinweistexten direkt neben den einzelnen Eingabefeldern zu finden sowie durch einen Klick auf das Zeichen "? ". Darüber hinaus finden Sie auf der Startseite von PFAU.NRW ausführliche Erläuterungen und Ausfüllhilfen zu allen Meldungen im Ausgleichfonds.

Das Hinweisdokument „Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisungen“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Die Eingaben sind bis einschließlich 30.06. des aktuellen Jahres möglich. Sollten Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgerecht melden, werden die gezahlten Ausgleichszuweisungen in voller Höhe für das Abrechnungsjahr zurückgefordert.

Laden Sie hier als Nachweis für die gemeldeten Werte (Gesamtbrutto, Umlagen, SV-Beiträge AG) ein Jahreslohnjournal aus dem Vorjahr für Ihre Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) hoch.

Falls Ihr Lohnabrechnungsprogramm kein Jahreslohnjournal zur Verfügung stellt, können alternativ auch maschinell und personenbezogen erstellte Jahreslohnkonten oder Dezember-Lohnabrechnungen hochgeladen werden.

Sofern eine Bestätigung eines Jahresabschlussprüfers für die oben gemeldeten Werte vorliegt, ist diese zusätzlich zum Jahreslohnjournal (1. Nachweisfeld) hochzuladen (vgl. § 16 PflAFinV)

Der Nachweis wird ggf. im Rahmen einer Prüfung der gemeldeten Werte herangezogen.

Zulässige Datei-Formate sind pdf, jpeg, jpg, png. Bitte beachten Sie, dass hier nur eine Datei hochgeladen werden kann. Somit ist es nicht möglich, einzelne Seiten als separate Dateien hochzuladen, sodass Sie mehrere Einzelseiten vorher zu einer Datei zusammenfassen müssen.

Wenn Sie die Meldung durch einen Klick auf den Button "Einreichen" abschließen, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Über diesen Link können Sie die Übersicht der eingereichten Meldung unter "Dokumente" von PFAU.NRW herunterladen.

Sobald Sie die Übersicht heruntergeladen haben, erscheint sie nicht mehr auf Ihrer Startseite nach Einloggen in PFAU.NRW. Die Übersicht ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Kommunikationshistorie"

Eingabefehler können innerhalb der Meldefrist geändert werden.

Das Hinweisdokument „Abrechnungsmeldung Ausgleichszuweisung“ finden Sie auf der Startseite unten rechts unter dem Punkt Hinweise.

Bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster.

Sie erhalten Ihren Abrechnungsbescheid circa ein halbes Jahr nach Abgabefrist. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Abrechnungsbescheid ggf. schon in Ihrer Kommunikationshistorie hinterlegt wurde.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Kommunikationshistorie"

Der Bescheid ist nun in der "Kommunikationshistorie" Ihrer Einrichtung hinterlegt.

"Verwaltung" → "Einrichtungsverwaltung" → "Einrichtung auswählen" → "Kommunikationshistorie"