PFAU.NRW
Pflegeausbildungsfonds Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Ist-meldung

Ausführliche Hinweise zu den Ist-Meldungen finden Sie sowohl für Pflegeschulen als auch für Träger der praktischen Ausbildung im Hilfe-Bereich auf der Startseite von PFAU.NRW. Diese Fragen dienen lediglich der Ergänzung.

Wenn die Pflegeschule oder der Träger der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsende einträgt, erhält die jeweils andere an der Ausbildung beteiligte Einrichtung automatisch eine Benachrichtigung über PFAU.NRW. Wenn Sie den Eintrag schon vorgenommen haben und die Daten mit denen aus der E-Mail übereinstimmen, besteht kein Handlungsbedarf für Sie.

Bitte klicken Sie auf den Reiter "Ausbildungsunterbrechungen" und dann unten auf "Speichern und weiter". Dann können Sie im Reiter "Ausbildungsende" Angaben machen.

Der Beginn 1. Ausbildungsdrittel ("Beginn 1. Lehrjahr") ist das Datum, an dem die/der Auszubildende mit der Ausbildung begonnen hat. Entscheidend ist das Datum aus dem Ausbildungsvertrag über den Beginn der gesamten Ausbildung.
Der Ausbildungsbeginn ist das Datum, an dem die/der Auszubildende in Ihrer Einrichtung mit der Ausbildung begonnen hat. Ab diesem Tag steht Ihnen die Zahlung der Ausgleichszuweisung in diesem Datensatz für diese/n Auszubildende/n zu.

Beim Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung und/ oder bei einer Verlängerung kann das Datum im Feld Ausbildungsbeginn vom erstmaligen Beginn der Ausbildung ("Beginn 1. Ausbildungsdrittel") abweichen, wenn die Ausbildung in Ihrer Einrichtung fortgesetzt wird.

Beispiel für Trägerwechsel:
Azubi X hat seine Ausbildung am 01.09.2023 begonnen und wechselt zum 01.04.2024 den Träger der praktischen Ausbildung.
Beim ersten Träger der praktischen Ausbildung sind der Beginn 1. Ausbildungsdrittel ("Beginn 1. Lehrjahr") und der Ausbildungsbeginn identisch: 01.09.2023
Beim neuen (zweiten) Träger der praktischen Ausbildung ist der Beginn 1. Ausbildungsdrittel ("Beginn 1. Lehrjahr") weiterhin der 01.09.2023, da an diesem Tag die Ausbildung insgesamt aufgenommen wurde. Der Ausbildungsbeginn ist beim neuen (zweiten) Träger der praktischen Ausbildung der 01.04.2024, da an diesem Tag Azubi X in der neuen Einrichtung die Ausbildung aufgenommen hat.

Beispiel für Verlängerung:
Azubi X hat seine Ausbildung am 01.04.2020 begonnen. Im März 2023 besteht er seine Abschlussprüfung nicht. Er verlängert seine Ausbildung bis zur Wiederholungsprüfung Ende Juni 2023. Sie tragen bitte im ersten Datensatz einen Abbruch mit Ausbildungsende 31.03.2023 ein. Im neuen Datensatz tragen Sie bitte als Beginn des 1. Ausbildungsdrittels den 01.07.2020 ein, sodass das Ende des 3. Ausbildungsdrittels der 30. Juni 2023 ist. Der Ausbildungsbeginn des zweiten Datensatzes ist dann der 01.04.2023

Doppelte Meldungen werden nicht mehr entfernt oder gelöscht, weil dies zu technischen Problemen bei der Berechnung von Ausgleichszuweisungen führt. Bitte tragen Sie bei falschen doppelten Meldungen ein Ausbildungsende mit dem Austrittsgrund "Ausbildung nicht angetreten" ein.

Grundlage für die Ausgleichszuweisungen sind die Vergütungsdaten, die Sie uns mit der Prognosemeldung im Festsetzungsjahr mitteilen. In der Ist-Meldung selbst können Sie keine Vergütungsdaten melden und auch nicht die Vergütungsdaten der Prognosemeldung ändern.

Sollten Sie keinem Tarifvertrag unterliegen und Ihre Vergütungsdaten anpassen (erhöhen) wollen, so können wir die Anpassung nur berücksichtigen, insofern Sie uns diese zuvor im Rahmen der Prognosemeldung mitgeteilt haben.
Zur Berücksichtigung von möglichen anfallenden Kostensteigerungen, werden die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung um den aktuellen kalkulatorischen Aufschlag automatisch erhöht. Der konkrete Prozentsatz wird nach Bekanntgabe auf der Startseite veröffentlicht. Eine Nachzahlung im Rahmen der Abrechnung der Ausgleichszuweisungen ist nicht möglich, da die Prognosewerte die Vergütungsbestandteile maximal abbilden.

Erscheint bei Ihnen ein gelber Balken in der Auszubildendenverwaltung in PFAU.NRW und können Sie Ist-Meldungen nicht bearbeiten, dann fehlen vermutlich Vergütungsdaten für ein oder mehrere Finanzierungsjahre (Kalenderjahre). Bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster.

Sollte der/die Auszubildende in der Auszubildendenverwaltung nicht angezeigt werden, hat die Pflegeschule ihn/sie noch nicht an Sie zugewiesen. Bitte wenden Sie sich dann an die Pflegeschule.

Sollte der vorherige Träger der praktischen Ausbildung noch kein korrektes Ausbildungsende mit dem Austrittsgrund "Wechsel zu einem anderen Träger der praktischen Ausbildung" eingetragen haben, muss sich die Pflegeschule an ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Münster wenden.

Falls eine Ist-Meldung verspätet erfolgt, werden Ausgleichszuweisungen bis zur Abrechnung des jeweiligen Kalenderjahres nachgezahlt. Bitte melden Sie Ihre Auszubildenden trotzdem fristgerecht bzw. unverzüglich. Melden Sie Änderungen ebenfalls unverzüglich. Sie vermeiden so hohe Rückforderungen und Probleme bei der Kontrolle der Ausgleichszuweisungen im Fall von Nachzahlungen über mehrere Monate.

Wechselt ein Schüler/eine Schülerin die Pflegeschule und führt die Ausbildung nahtlos weiter, ist dies unverzüglich über den Austrittsgrund "Wechsel zu einer anderen Pflegeschule" mitzuteilen und der Schüler/die Schülerin der neuen Pflegeschule zuzuweisen. Auf dem Reiter "Übersicht" ist die Meldung einzureichen.

Wechsel von einer anderen Pflegeschule

Um einen Schulwechsel zu bestätigen, gehen Sie bitte über den Menüpunkt "Ausgleichszuweisung" in die Ist-Meldung. In der Schülerliste finden Sie alle Ihre Schüler*innen aufgeführt. Die Schüler*innen, die von einer anderen Pflegeschule zu Ihrer Schule wechseln, stehen im Status "Schulwechsel", sofern die vorherige Pflegeschule einen Schulwechsel eingetragen hat.

Über den Filter "Status" lässt sich nach dem Status "Schulwechsel" filtern. Alternativ finden Sie in der Schülerliste auch die Spalte "Status", die sich mit einem Klick von A - Z bzw. von Z - A nach den Status sortieren lässt.

Einen Schulwechsel bestätigen Sie, indem Sie den Datensatz über den Button "Anzeigen" aufrufen. Anschließend klicken Sie auf den Button "Schulwechsel bestätigen".